Datenschutzgesetz

Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) regelt die Bearbeitung von Daten natürlicher und juristischer Personen. Für die Kontrolle ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zuständig. 

Zweck des Gesetzes

  • Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen und deren Daten

Die wichtigsten Punkte

  • Wer Personendaten bearbeitet, darf dabei die Persönlichkeit der betroffenen Person nicht verletzen.
  • Die betroffene Person muss über die Beschaffung von Personendaten immer informiert werden.
  • Personendaten dürfen nur bekannt gegeben werden, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht.
  • Anonymisierte Daten dürfen weitergegeben werden.


Der Umgang mit genetischen Daten wird durch das revidierte Datenschutzgesetz, das seit dem 1. September 2022 in Kraft ist, neu geregelt. Genetische Daten gelten datenrechtlich nun als besonders schützenswerte Daten.